April 2016: Grundrechte
Geschrieben von exakt.admin |

Warum sind die Grundrechte auch in einem Unternehmen oder einer Organisation wichtig? Weil sie die Basis für unseren Umgang miteinander definieren. Auch wenn es etwas aus der Mode gekommen scheint: Die Grundrechte eines Unternehmens können in einem Leitbild definiert werden. Wir begleiten bei der Erstellung Betriebe und Abteilungen.

Zwei wichtige Punkte als Voraussetzungen: 1. Sich gemeinsam klar werden, was dem Team, der Gemeinschaft wichtig ist und was diese Einheit im besten Falle ausmacht. 2. Ein Leitbild darf kein theoretisches Konstrukt sein, das den Mitarbeitern übergestülpt wird. Es muss akzeptiert und in die Arbeit integriert werden. Ich muss dabei immer an das Leitbild eines Krankenhauses denken. Während ich im Gang auf mein Arztgespräch wartete, las ich die ausgehängten Leitlinien. So ziemlich jeder Punkt wurde durch das, was ich in dem Augenblick sah und erlebte, ad absurdum geführt. Die propagierte Diskretion war ein Witz, weil alle Türen offen standen. Die erklärte Hygiene rief bei mir Ekel hervor, als ich  beschmutzte Zeitschriften herum liegen sah. Und selbst die versprochene Herzlichkeit gegenüber den Patienten war nur eine Worthülse, als ich harsch aufgerufen wurde, dass ich jetzt „dran sei“. Solch ein Leitbild braucht keiner. Diese Grundrechte werden nicht gelebt.

Also, was ist der passende Weg? Was machen überhaupt Grundrechte aus? Ein Blick in die Geschichte: Kurz nach dem II. Weltkrieg hat eine Kommission unser deutsches Grundgesetz erarbeitet. Eine Meisterleistung, wie ich finde. Basis ist das Idealbild einer demokratischen Gesellschaft mit Grundrechten des Individuums und der Gesellschaft. Unsere Grundrechte sind die konkrete Weiterentwicklung der Menschenrechte, die allen zustehen. Oder besser: zustehen sollten. Jedes Land hat seine eigene historische Entwicklung: die Magna Charta der Engländer, die Bill of Rights in den USA, die Libertés publiques in Frankreich …

In den Verträgen der Europäischen Union, zu denen die „Charta der Grundrechte“ gehört, verpflichtet sich die Wertegemeinschaft zu allgemeinen Menschen- und Bürgerrechten in sechs Titeln: Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Auch hier steht wie in unserem Grundgesetz in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ob das letztendlich gerade in dieser Zeit in der EU gelebt wird, ist eine ganz andere Frage. Und damit sind wir wieder bei den Grundvoraussetzungen, wann Grundrechte und ein Leitbild Sinn machen: Die schönen Worte reichen nicht. Sie müssen in der Aussage auch als Taten folgen …